Mitteldeutsche Zeitung: zu NS-Urteilen
Halle (ots) - Es ist auch eine Grundsatzentscheidung: Nach mehr als einem halben Jahrhundert hat die deutsche Justiz rechtskräftig anerkannt, dass auch Wachleute und andere Mordhelfer des NS-Regimes unentbehrliche Teile des "Tötungsapparats" waren und damit - wie im Fall Gröning - einen "unmittelbaren Bezug zu dem organisierten Tötungsgeschehen" in den Vernichtungslagern hatten. Man kann das als späte Einsicht ...