BDZV: Urteil stärkt Quellenschutz
Berlin (ots) - Auf Zustimmung der Zeitungsverleger ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) gestoßen, wonach heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei unzulässig sind. Für die Medien bedeute dies einen ersten Schritt für eine Stärkung des Quellenschutzes und damit auch der Pressefreiheit insgesamt, erklärte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) heute in Berlin. Dem müssten weitere folgen. Die Zeitungsverleger appellierten an die ...