Flughafenverband ADV fordert Land Hessen auf, vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen
Berlin (ots) - "Mit dem VGH-Beschluss, Nachtflüge in der Zeit von 23 bis 5 Uhr zu überprüfen, haben die Kasseler Richter dem Wirtschaftsstandort Rhein-Main einen Bärendienst erwiesen", erklärt Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen). Gleichzeitig zweifeln die ADV-Fachleute die rechtliche ...