Staatsmacht, wohldosiert
Frankfurter Rundschau (ots) - Eine religiöse Organisation so zu neutralisieren, bedarf im Rechtsstaat besonderer Begründung. Im Fall des IZH dürfte es aber Belege genug geben, dass das Zentrum als Auslandsorgan Teherans agiert, mitbeteiligt ist an Nachstellungen gegen Exil-Iraner:innen und sich verfassungsfeindlich betätigt. Erst letzte Woche hat das Verbot des "Compact"-Komplexes hier und da kritische Fragen ausgelöst, jetzt greift das Bundesinnenministerium erneut zu ...