Europawahl 2024: Umgang mit nicht zugegangenen Briefwahlunterlagen
Wiesbaden (ots) - Die Bundeswahlleiterin informiert, dass Wahlberechtigte, die für die Europawahl 2024 Briefwahl beantragt, aber bislang keine Briefwahlunterlagen erhalten haben, sich schnellstmöglich an ihre zuständige Gemeindebehörde wenden sollten. Denn sobald ein Wahlschein beantragt wurde, darf nur noch mit diesem gewählt werden - entweder per Briefwahl oder am Wahltag per Urnenwahl. Wenn jedoch Wahlberechtigte ...