Bundesozialgericht hält Risikostrukturausgleich für verfassungsgemäß / AOK begrüßt rechtliche Klarstellung
Berlin (ots) - Das Bundessozialgericht in Kassel hat heute in einem umfänglichen Revisionsverfahren die Verfassungsmäßigkeit des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) festgestellt. AOK-Chef Jürgen Graalmann begrüßte den Richterspruch: "Das heutige BSG-Urteil stärkt das ...