Als WEG-Verwalter gelassen zur Eigentümerversammlung gehen: Neuer Praxisratgeber zur Jahres- und Wohngeldabrechnung hilft, Haftungsfallen zu vermeiden
Freiburg (ots) - Das BGH urteilte 2010 zur Instandhaltungsrücklage, dass entgegen der weit verbreiteten Abrechnungspraxis die tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage in der Jahresabrechnung weder als Ausgabe noch also sonstige Kosten verbucht werden ...