Unterhalt nach Abbruch des Studiums
Berlin (ots) - Auch wenn ein Kind sein Studium abbricht, hat es Anspruch auf Ausbildungsunterhalt, während es auf einen Ausbildungsplatz wartet. Allerdings muss die avisierte Ausbildung zielgerichtet und planvoll aufgenommen werden. Der Vater müsse diese Verzögerung des Ausbildungsbeginns hinnehmen, so das Oberlandesgericht Naumburg in seinem Beschluss vom 12. Januar 2010 (Az: 8 WF 274/09). Nach Abbruch ihres ...