Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V.
Urteil des Amtsgerichts München bestätigt: Mieter hat Recht auf Sonnenschutz
Bonn (ots) - Wirksamer Sonnenschutz gehört zur normalen Ausstattung von Gebäuden. Das hat jüngst das Amtsgericht München (Az.: 411 C 4836/13) bestätigt: "Der Schutz vor Sonne auf dem Balkon gehört als sozial übliches Verhalten zum berechtigten Wohnanspruch des Mieters. Ein solcher Schutz kann durch das Aufstellen eines Sonnenschirms nicht ausreichend erreicht ...