Kölner Urteil zu Schmerzensgeld für Missbrauchsopfer rechtskräftig / Kläger und Erzbistum Köln verzichten auf Berufung
Köln (ots) - Das Urteil in der Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsopfers gegen das Erzbistum Köln ist rechtskräftig. Dies berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstag-Ausgabe). Der Kläger, Georg Menne, und das Erzbistum bestätigten der Zeitung, dass sie auf eine Berufung gegen das Urteil des ...