Zusätzliche Kosten für einen zweisprachig geführten Kindergarten sind steuerlich abzugsfähig
Neustadt a. d. W. (ots) - - Aufwendungen für die Kinderbetreuung sind mit 2/3 der Kosten, max. 4.000 EUR je Kind, als Sonderausgaben abziehbar. - Wird ein Kind bereits im Kindergarten in eine Fremdsprache eingeführt, gehören auch die Zusatzbeiträge dafür zu den abziehbaren Kinderbetreuungskosten. Zur ...