Langer Atem lohnt sich / Leistungen von casusQuo grundsätzlich umsatzsteuerfrei
Hannover (ots) - Mit Datum vom 6. Februar 2026 ist die Entscheidung endlich rechtskräftig: Die Leistungen der casusQuo GmbH für ihre Gesellschafter sind vollumfänglich von der Umsatzsteuer befreit. Das Finanzgericht Niedersachsen hatte wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit das Niedersächsische Landesamt für Steuern eingeschaltet. Nach dessen ...