Bundestagswahl 2025: Am 2. Februar endet die Antragsfrist für Deutsche im Ausland
Wiesbaden (ots) - Am 2. Februar 2025 endet die Frist für Deutsche im Ausland für die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist Voraussetzung, um an der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 teilnehmen zu können. Volljährige Deutsche, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten, keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben und bei der ...