Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Mindestlohn/IHK-Kritik/Bürokratie
Stuttgart (ots) - Es ist von Beginn an klar gewesen, dass zusammen mit dem Lohn auch die zugrunde liegende Arbeitszeit kontrolliert werden muss. Denn andernfalls ließen sich leicht 8,50 Euro zahlen, wenn der Beschäftigte dafür zwei Stunden arbeiten muss. Dass sich das Gesetz hier als bürokratisches Monster entpuppen würde, ist nicht erkennbar. Die Dokumentationspflichten sind überschaubar, und sie beziehen sich auf ...