Auch Minijobber müssen zur gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet werden
Berlin (ots) - Wer einen Minijobber beschäftigt, muss diesen zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Denn immer wieder gibt es das Missverständnis, dass der Beitrag zur Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See auch die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung enthält. ...