Bei Ankunft besetzt: Urlaubern steht Ersatzhotel zu / R+V-Infocenter: Gäste müssen nicht jede Unterkunft akzeptieren
Wiesbaden (ots) - Endlich am Urlaubsort angekommen - doch dann die Schreckensnachricht: Das gebuchte Zimmer ist besetzt. "Reiseveranstalter oder Hoteliers sind in dem Fall verpflichtet, eine gleichwertige Unterkunft anzubieten und Zusatzkosten zu übernehmen", sagt Olaf Reinicke, Jurist beim Infocenter der R+V ...