Krankgeschrieben? Bescheinigung sofort bei der Krankenkasse einreichen / R+V-Infocenter: Verlust des Krankengeldes möglich
Wiesbaden (ots) - Ob grippaler Infekt oder Skiunfall: Wer gesetzlich versichert ist, sollte seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung immer sofort auch an die Krankenkasse schicken. Im schlimmsten Fall bekommt er sonst später kein Krankengeld, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Fristen einhalten Jeder weiß, ...