Steuersparmodell für Familien: Wie Sie Kinderbetreuung durch Angehörige richtig absetzen
Neustadt a. d. W. (ots) - - Viele Eltern sind berufstätig und können der Aufgabe der Kinderbetreuung nicht ganztägig nachkommen. - Diese Aufgaben übernimmt dann oft ein Angehöriger. - "Löhne" für die Kinderbetreuung durch Angehörige sind grundsätzlich nicht abziehbar. Ein Kostenersatz, z. B. für Fahrtkosten kann aber steuerlich abgezogen werden. Oft sind in ...