Im Streit um ihre Kundeninformationsmedien setzt die Bahn auf gerichtliche Klärung
Berlin (ots) - Die Deutsche Bahn hält an ihrer Auffassung fest, dass sie nicht verpflichtet sein kann, Werbung für die Konkurrenzprodukte ihrer Wettbewerber zu machen. Dem heute angekündigten Ermittlungsverfahren des Bundeskartellamtes sieht die Bahn gelassen entgegen. Denn einerseits hat die Bahn den Verfüngungen des Landgerichts Berlin, Konkurrenzunternehmen ...