Urteil: Geld zurück bei Kilometerschwindel
München (ots) - Nach einem jetzt vom ADAC gemeldeten Urteil darf sich ein gewerblicher Autoverkäufer nicht auf die Kilometerangabe des Vorbesitzers verlassen. Er muss die ihm genannte Laufleistung überprüfen. Diese Angabe ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Kaufpreisbildung. Es liegt also ein Mangel vor, wenn der Motor eines Gebrauchtwagens erheblich mehr Kilometer auf dem Buckel hat, als vom Händler im ...