Elster-Schonfrist endet am 31. März / Umstellung auf elektronische Datenübermittlung dringend notwendig
Freiburg (ots) - Die Schonfrist für die elektronische Steuerdatenübermittlung, die eigentlich seit dem 1. Januar Pflicht ist, endet am 31. März. Dann müssen alle Unternehmen und Selbstständige ihre Lohn- und Umsatzsteuervoranmeldung via Elster ans Finanzamt übermitteln. Wer bis dato noch nicht die ...