ComputerPartner: Archivierungspflicht im Geschäftsverkehr gilt auch für E-Mails
München (ots) - Für die Online-Kommunikation gelten die gleichen Vorschriften wie für die Briefpost / Alle Dokumente rund um Aufträge und Rechnungen müssen aufbewahrt werden / Die Archivierungsfrist beträgt sechs Jahre / Ein Verstoß gegen die Vorschriften kann strafrechtliche Folgen haben ...