Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zu Parteispendenstopp von Daimler
Stuttgart (ots) - Parteien haben keinen Anspruch auf Spenden, also nach Paragraf 516 des Bürgerlichen Gesetzbuches auf eine Schenkung ohne Gegenleistung. Gerade das Grundgesetz, wonach Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken - und ihnen diese Aufgabe wirtschaftlich ermöglicht werden soll -, ermahnt Unternehmens- und Lobbyspender zur Zurückhaltung. Es geht nicht zuletzt um politische ...
