Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
Aufwendungen für einen Telearbeitsplatz voll abziehbar
Neustadt/Weinstraße (ots) - - Aufwendungen für einen in der eigenen Wohnung befindlichen Raum unterliegen nicht zwingend dem Abzugsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer. - Hat sich ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber verpflichtet, an mehreren Arbeitstagen von zu Hause an seinem Telearbeitsplatz zu arbeiten, kann er die ihm hierfür entstehenden Erwerbsaufwendungen in voller Höhe abziehen. Arbeitgeber ...