Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Erste Fälle im VW-Abgasskandal bereits 2019 verjährt / BGH entscheidet erneut verbraucherunfreundlich / Kläger war 2015 vom Skandal informiert / Dr. Stoll & Sauer sieht Anspruch auf Restschadensersatz
Lahr (ots) - Der Bundesgerichtshof (BGH) ist auf dem besten Wege, die einschlägige Rechtsprechung im Diesel-Abgasskandal von VW beim Thema Verjährung auf den Kopf zu stellen. Der 6. Zivilsenat wies in einem Spezialfall am 17. Dezember 2020 die Klage eines Diesel-Besitzers aus dem Jahr 2019 ab, weil der Kläger ...