Damit die Erbschaft ein Gewinn wird: Energieeffiziente Sanierung / dena zeigt, was Immobilienerben beachten müssen
Berlin (ots) - Wer ein Haus erbt, hat bei der energetischen Sanierung dieselben Pflichten wie ein Hauskäufer: Entsprechend sind die oberste Geschossdecke zu dämmen und die Heizungsrohre zu isolieren. Wurde der Heizkessel vor 1978 eingebaut, muss dieser ausgetauscht werden. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur ...