VNW-Direktor Andreas Breitner: "Kein Wildwest in Balkonien!. 'Balkonkraftwerke' bedürfen der Zustimmung des Vermieters."
91/2022 Hamburg/Kiel/Schwerin. Angesichts der aktuell großen Nachfrage nach sogenannten Balkonkraftwerken haben die am Gemeinwohl orientierten Wohnungsunternehmen darauf hingewiesen, dass vor einer Installation die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss „Üblicherweise ist im Mietvertrag vereinbart, ...