GdP: Corona-Infektionen von Polizistinnen und Polizisten sind zunächst Dienstunfälle - Dienstherr soll Nachweis über außerdienstliche Erkrankung führen
GdP-Vize Dietmar Schilff: Versorgungsrecht der Pandemielage anpassen Hannover/Berlin. COVID-19-Infektionen von Polizistinnen und Polizisten sollen nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) als Dienstunfall gewertet werden. Gerieten Kolleginnen und Kollegen in Einsatzsituationen, in denen vom Gegenüber ...