FINANZtest 06/00 / Gewinnspiele / Klagen statt ärgern
Berlin (ots) - Wer bisher versuchte, die von Versandhandelsfirmen versprochenen Geldgewinne oder Reisen einzufordern, musste meist vergeblich warten. Denn eigentlich, so das Kalkül der Anbieter, sollte man nur die beworbenen Waren bestellen. Doch damit soll es jetzt vorbei sein: Ab 1. Juni 2000 können Gewinner ihren Preis einklagen. Die Zeitschrift FINANZtest informiert in ihrer neuesten Ausgabe, wie Verbraucher ...