POL-NE: Kleinkind auf Laufrad wird bei Verkehrsunfall leicht verletzt
Neuss (ots) - Beim Rückwärtsfahren muss man sich laut Straßenverkehrsordnung so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Ein zwei Jahre alter Junge wurde am Samstagabend (29.06.), gegen 20:20 Uhr, bei einem Verkehrsunfall auf der Ubierstraße leicht verletzt. Rettungskräfte brachten ihn zur ambulanten Behandlung in ein ...